Von Erik Schottstädt, Thailaendisch.de
- Beim für Sie zuständigen deutschen Standesamt erkundigen, welche Unterlagen Ihrer Partnerin aus Thailand verlangt werden.
- Anfrage per E-Mail an Info@Thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben: Heirat in Deutschland, Name und Tel.-Nr. Ihrer Verlobten, Liste der erforderlichen Dokumente (Laufzettel des Standesamtes, falls vorhanden), falls bekannt: liegen bei Ihrer thailändischen Partnerin Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?
- Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer Partnerin in Verbindung und berät sie hinsichtlich der Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Unterlagen.
- Ihre Verlobte kann ihre Dokumente dann wahlweise im Büro vorbeibringen oder per Post (EMS, Kerry usw.) ans Büro senden.
- Sie erhalten die Rechnung, welche wahlweise in Euro oder Baht, in Deutschland oder Thailand, ausgeglichen werden kann.
- Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit fertigen wir beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente und kümmern uns um die Legalisation der thailändischen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft (Echtheitsbestätigung).
- Zusammen mit Ihrer thailändischen Verlobten wird im Büro die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausgefüllt.
- Ihre Partnerin lässt bei der Deutschen Botschaft ihre Unterschrift auf der Vollmacht und eine Passkopie beglaubigen.
- Wir übersenden Ihnen die kompletten Unterlagen nebst beglaubigter Passkopie und Vollmacht.
- Anhand dieser Unterlagen und Ihrer deutschen Dokumente melden Sie beim Standesamt die Eheschließung an.
- Nach erfolgter Prüfung durch Standesamt und OLG erhalten Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung mit Termin für die Hochzeit, welche Sie im Original nach Thailand senden müssen.
- Beantragung des sog. Heiratsvisums bei der Visastelle der Botschaft in Bangkok durch Ihre Verlobte.
- Prüfung Ihrer Bonität durch das Ausländeramt.
- Erteilung des Visums gegen Vorlage von Flugticket und Reisekrankenversicherung.
- Hochzeit beim deutschen Standesamt – Sie haben es geschafft!
Hinweis:
Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.
Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.