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Thaifrau heiraten in Deutschland

Eheschließung mit einer thailändischen Staatsbürgerin in Deutschland 🧡
Was für Papiere braucht man für die Heirat einer Thailänderin in Deutschland?

Schritt für Schritt mit thailaendisch.de

Von Erik Schottstädt, Thailaendisch.de

  1. Beim für Sie zuständigen deutschen Standesamt erkundigen, welche Unterlagen Ihrer Partnerin aus Thailand verlangt werden.
  2. Anfrage per E-Mail an Info@Thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben: Heirat in Deutschland, Name und Tel.-Nr. Ihrer Verlobten, Liste der erforderlichen Dokumente (Laufzettel des Standesamtes, falls vorhanden), falls bekannt: liegen bei Ihrer thailändischen Partnerin Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?
  3. Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer Partnerin in Verbindung und berät sie hinsichtlich der Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Unterlagen.
  4. Ihre Verlobte kann ihre Dokumente dann wahlweise im Büro vorbeibringen oder per Post (EMS, Kerry usw.) ans Büro senden.
  5. Sie erhalten die Rechnung, welche wahlweise in Euro oder Baht, in Deutschland oder Thailand, ausgeglichen werden kann.
  6. Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit fertigen wir beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente und kümmern uns um die Legalisation der thailändischen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft (Echtheitsbestätigung).
  7. Zusammen mit Ihrer thailändischen Verlobten wird im Büro die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausgefüllt.
  8. Ihre Partnerin lässt bei der Deutschen Botschaft ihre Unterschrift auf der Vollmacht und eine Passkopie beglaubigen.
  9. Wir übersenden Ihnen die kompletten Unterlagen nebst beglaubigter Passkopie und Vollmacht.
  10. Anhand dieser Unterlagen und Ihrer deutschen Dokumente melden Sie beim Standesamt die Eheschließung an.
  11. Nach erfolgter Prüfung durch Standesamt und OLG erhalten Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung mit Termin für die Hochzeit, welche Sie im Original nach Thailand senden müssen.
  12. Beantragung des sog. Heiratsvisums bei der Visastelle der Botschaft in Bangkok durch Ihre Verlobte.
  13. Prüfung Ihrer Bonität durch das Ausländeramt.
  14. Erteilung des Visums gegen Vorlage von Flugticket und Reisekrankenversicherung.
  15. Hochzeit beim deutschen Standesamt – Sie haben es geschafft!

Hinweis:

Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.

Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.

Ein Service von  thailaendisch.de
Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Thailaendisch.de Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Thai
Dokumentenservice - Heirat in TH/D, Kindernachzug, Vaterschaftsanerkennung, Legalisation & Visa
การแปลและรับรองเอกสารไทย-เยอรมัน - ข้อมูลการจดทะเบียนสมรส ทำวีซ่าไปประเทศเยอรมนี


Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt

Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
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