Schengen-Touristen-Visum für meine Freundin aus THAILAND
Die Chancen für eine attraktive, ledige Thailänderin ein Schengen Touristenvisum zu ergattern sind wegen Zweifeln an ihrer Rückkehrbereitschaft gering.
Diese Punkte, die nicht in den offiziellen Dokumenten stehen, solltest du beachten wenn du deine Thaifreundin einlädst.
Ihre Chancen steigen, wenn
- Sie nicht von dir sondern einer nahen Familienangehörigen eingeladen wird.
In manchen Schengen-Ländern scheint es mit dem Visa besser zu klappen. Es ist also kein Beinbruch wenn ihre Schwester oder Tante nicht in Deutschland lebt. Mit dem Schengen-Visum kann sie später problemlos nach Deutschland einreisen. Das gilt auch für die Schweiz. - Sie nicht die vollen 3 Monate sondern nur 3 Wochen beantragt.
- Sie einen konkreten Anlass für ihren Besuch hat z. B. Hochzeit (nicht die eigene ;-), Taufe etc. eines Verwandten, Messe, Konzert, Restauranteröffnung, Rundreise…
- Eine Pauschalreise bei einem thailändischen Reiseveranstalters gebucht hat.
- Sie sich in der Botschaft angemessen kleidet und benimmt (Vorbild: Beamtin, Bankangestellte). Higheels, Minirock, Piercings, Tattoos, protzige Goldketten, auffälliges Make-up & Frisur sind fehl am Platz.
- Sie beim ersten Versuch alle Unterlagen sauber geordnet parat hat und - ganz wichtig - keine Unterlagen wie z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Hausregister die auf Heiratsabsichten schließen lassen dabei hat.
- Sie einen Nachweis der Rückkehrbereitschaft dabei hat. Z. B. Haus- oder Grundbesitz, eine Arbeitsstelle nach der Rückkehr aus Deutschland nachweisen kann oder ein Bankkonto mit regelmäßigem Gehaltseingang hat. Bereitschaft zur Rückkehr besteht auch wenn sie ein eigenes Gewerbe betreibt oder schon einmal ein Schengen Visum hatte und damals pünktlich zurückkehrte.
- Immer bei der Wahrheit bleibt. Sie braucht der Botschaft nicht alles erzählen aber das was sie sagt muss einer Überprüfung standhalten. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.
- Sie ihre Kontaktanzeige bei uns rechtzeitig vorher abmeldet.
Hier der Originaltext der Deutschen Botschaft in Bangkok:
Damit ein Schengenvisum erteilt werden kann, muss die Antragstellerin ihre Rückkehrbereitschaft nach Thailand fundiert belegen können. Dies geschieht über den Beleg der familiären /(Nachweis über: eigene Kinder, für die die Antragstellerin die elterliche Sorge trägt, Ehegatten, pflegebedürftige Familienmitglieder, die von der Antragstellerin gepflegt werden)/, beruflichen /(Nachweis über: einen festen Job, ein geregeltes Einkommen, Urlaubsnachweis für den Reisezeitraum)/ und wirtschaftlichen (/Nachweis über: eigenes Grundeigentum, eigene Konten, sonstige nennenswerte Vermögensgegenstände)/ Verwurzelung in Thailand. Aus der Gesamtschau dieser Aspekte muss sich eine Verwurzelung in Thailand ergeben, die den Schluss zulässt, dass die Antragstellerin vor Ablauf des Visums wieder aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen wird.
Deutlich größere Erfolgsaussichten hat übrigens das aufwändigere "Heiratsvisum".
Wir raten dringend von "Visabeschaffern" aller Art ab. Diese nehmen euch nur aus.
Schlimmstenfalls kommt deine Partnerin auf eine Sperrliste und erhält nie wieder ein Visum für Europa.
Wenn
ihr Unterstützung beim Papierkram braucht wendet Euch an "Staatlich
geprüfte und allgemein vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache" hier oder in
Thailand.