Von Erik Schottstädt, Thailaendisch.de
- Beim für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt erkundigen, welche Unterlagen Ihrer Partnerin aus Thailand verlangt werden und ob eine Legalisation der thailändischen Dokumente durch die Deutsche Botschaft Bangkok erforderlich ist.
- Anfrage per E-Mail an Info@Thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben: Heirat in Thailand, Name und Tel.-Nr. Ihrer Verlobten, Liste der erforderlichen Dokumente (Laufzettel des Standesamtes, falls vorhanden), falls bekannt: liegen bei Ihrer thailändischenPartnerin Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?
- Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer thailändischen Verlobten in Verbindung und berät sie hinsichtlich der Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Dokumente.
- Ihre Partnerin kann ihre Dokumente dann wahlweise im Büro in Bangkok vorbeibringen oder diese mit der Post (EMS, Kerry usw.) ans Büro senden.
- Sie erhalten die Rechnung, welche wahlweise in Euro oder Baht, in Deutschland oder Thailand ausgeglichen werden kann.
- Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit fertigen wir beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente und kümmern uns – falls vom deutschen Standesamt verlangt s.o. – um die Legalisation der thailändischen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft Bangkok.
- Bei der Deutschen Botschaft Bangkok lassen wir eine Kopie des Passes Ihrer Partnerin beglaubigen.
- Übersenden der kompletten Unterlagen nebst beglaubigter Passkopie an Sie.
- Anhand dieser Unterlagen und Ihrer deutschen Dokumente beantragen Sie beim Standesamt das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis.
- Bei der Botschaft in Bangkok müssen Sie nun die erforderliche Konsularbescheinigung beantragen, welche vor der Heirat noch beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigt werden muss (fragen Sie nach unseren Paketangeboten).
- Eheschließung beim Standesamt – Sie haben es geschafft!
Hinweis:
Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.
Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.